Das neue Zweirad-Wunder: die E-Scooter in Augsburg

Seit diesem Frühjahr stehen sie überall in Augsburg: die orangen E-Scooter des schwedischen Anbieters voi. Augsburg ist nun die siebte deutsche Stadt, in der die E-Scooter aus Schweden genutzt werden können. Um den Roller fahren zu dürfen benötigt man keinen Führerschein, muss aber mindestens 14 Jahre alt sein.

 

Doch was haben die Roller dann mit eurem Führerschein zu tun? Wir klären euch über die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit den Rollern auf und sagen euch auf was ihr, vor allem im Winter, besonders achten müsst…

 

  1. Konkurrenz für die Fahrradfahrer

Die Fahrer der E-Scooter müssen sich an alle Verkehrsregeln halten, die auch für Fahrradfahrer gelten. Es sollten also, wenn möglich, auch immer die verfügbaren Fahrradwege genutzt werden. Nur falls wirklich keine vorhanden sind, darf die Straße befahren werden.  Außerdem muss beim Abstellen der Roller darauf geachtet werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder blockiert werden.

 

  1. Fahrverbot in den Fußgängerzonen

Laut dem deutschem Gesetz gilt ein Fahrverbot auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen. Das bedeutet, dass auch in den Fußgängerzonen um den Rathausplatz mit den Rollern nicht befahren werden dürfen. Vorsicht! Genauso wie bei Radfahrern kann hier ein Bußgeld erhoben werden. Die regelwidrige Nutzung wird mit 20 Euro bestraft. Werden andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich gefährdet, fallen bereits 25 Euro an. Kommt es beim Fahren auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche zu einem Unfall, kostet das ganze 30 Euro.

 

  1. Sharing is Caring … oder auch nicht? 

 

Alles macht mehr Freude, wenn man es teilt… Außer bei den E-Rollern, da kostet die Mitnahme einer weiteren Person 10 Euro. Die Roller sind auf den Transport von einer Person ausgelegt und haben auch ohne den Zusatzballast oft Schwierigkeiten bei Steigungen. Deswegen: lieber zwei Roller nehmen und für 10 Euro gemeinsam einen Glühwein trinken gehen.

 

  1. Heimfahrt nach dem Weihnachtsmarkt?

 

Apropos Glühwein… wäre es nicht toll nach dem Weihnachtsmarkt mal schnell mit dem Roller zur nächsten Bushaltestelle zu fahren? Achtung! Sobald das ein oder andere alkoholische Getränk im Spiel war, geht das auf keinen Fall, denn für die Elektroroller Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Außerdem liegt eine Straftat vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Was für euch besonders wichtig ist: für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also, wie beim Autofahren, unter Alkoholeinfluss unter keinen Umständen den Roller verwenden.

 

  1. Rote Ampeln

Wenn man in Eile ist, dann kommen einem die nahestehenden E-Scooter vielleicht gerade recht. Aber auch in Eile ist man nicht von den geltenden Verkehrsregeln befreit: wer mit einem E-Scooter bei Rot über eine Ampel fährt muss mit 60 – 180 Euro Bußgeld rechnen. Deshalb: Augen auf und aufmerksam fahren! Wenn ihr euch an alle vorhandenen Verkehrsregeln haltet, dann kann der Elektroroller viele Vorteile bieten und öffentlichen Verkehrsmittel in Augsburg super ergänzen. Dennoch müsst ihr euch vor allem im Winter zum Teil darauf einstellen, dass der Betrieb der Roller pausiert oder abgeschaltet wird. Bei sehr schlechten Wetterbedingungen, wie bei starkem Regen, Schnee oder Eis ist die Unfallgefahr mit den Rollern einfach zu hoch. Und Sicherheit geht natürlich immer vor.

Wenn ihr weitere Fragen Rund zum Thema E-Scooter oder Fahrsicherheit habt, dann schreibt uns einfach oder kommt vorbei. Wir beraten euch gerne und freuen uns auf euren Besuch.

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